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Was muss ich tun, wenn meine Katze verschwindet?

Es kommt immer wieder vor, dass Katzen während mehrerer Tage nicht mehr nach Hause zurückkehren. Halterinnen und Halter können aber nicht einfach abwarten, ob ihr Tier von selber zurückkommt. Sie sind verpflichtet nach ihm zu suchen.

Es kommt immer wieder mal vor, dass sich Katzen mehrere Tage nicht blicken lassen. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Einige unternehmen lange Streifzüge und kehren nach ein paar Tagen selbstständig und wohlbehalten zurück. Eine längere Abwesenheit kann aber auch ein Hinweis darauf sein, dass das Tier sich in einer Notlage befindet, den Heimweg nicht mehr allein findet oder allenfalls von einer Drittperson aufgegriffen wurde, die es sich anschliessend in rechtswidriger Weise angeeignet hat. Halterinne und Halter sind in solchen Fällen verpflichtet, nach ihrem Büsi zu suchen. Dabei bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie sie bei der Suche vorgehen können. 

Gemäss dem Schweizer Tierschutzgesetz sind Tierhalterinnen und Tierhalter für das Wohlergehen ihrer Tiere verantwortlich. Entläuft ihre Katze, sind sie somit verpflichtet, nach ihr zu suchen. Unterlassen sie dies, können sie sich wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz bzw. wegen einer Tierquälerei durch Aussetzen strafbar machen. 

Bleibt die eigene Suche mit Aushängen an Bushaltestellen oder in Quartierläden sowie Nachforschungen bei Nachbarn, Tierärzten und Tierheimen in der Umgebung innert angemessener Zeit (nach zwei bis drei Tagen) erfolglos, sollte man eine Vermisstenanzeige bei der kantonalen Meldestelle aufgeben, welche entlaufene, verloren gegangene oder anderweitig vermisste Tiere registriert. Eine solche Meldestelle gibt es in jedem Kanton. Allerdings sind diese Stellen nicht einheitlich eingerichtet; häufig sind sie der Kantonspolizei angegliedert, teilweise übernimmt auch das kantonale Veterinäramt oder eine Tierschutzorganisation die entsprechende Funktion. 

Schweizerische Tiermeldezentrale

Weil sich entlaufene Tiere nicht an Kantonsgrenzen halten, muss die Suche häufig auf angrenzende Kantone ausgeweitet werden. Um die Chance zu erhöhen, ein Tier wiederzufinden, gibt es verschiedene national tätige Organisationen, die sämtliche Vermisstenanzeigen aus den ihnen angeschlossenen Kantonen in ihre Datenbank aufnehmen. So kann beispielsweise über die Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ) die Suche nach einem vermissten Heimtier auf die ganze Schweiz ausgedehnt werden. Die STMZ nimmt sämtliche Fundanzeigen in ihre Datenbanken auf und leitet diese den betreffenden kantonalen Meldestellen weiter. Vermisstmeldungen können auf www.stmz.ch aufgegeben werden. 

Auf den Ernstfall vorbereitet sein

Um für das plötzliche Verschwinden eines Heimtieres gewappnet zu sein, empfiehlt es sich, dieses periodisch zu fotografieren und seine äusserlichen, sich womöglich verändernden Merkmale festzuhalten. Diese Fotos hat man dann zur Hand, wenn es gilt, Bilder des vermissten Tieres im Quartier aufzuhängen oder ins Internet zu stellen. Die Identifikation eines gefundenen Tieres fällt grundsätzlich leichter, wenn dieses registriert ist. Während Hunde von Gesetzes wegen bei der Datenbank von Amicus gemeldet werden müssen (www.anis.ch), besteht für Katzen die Möglichkeit, diese bei der Anis-Datenbank registrieren zu lassen (www.anis.ch). 

Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von Experten

Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht? Kontaktieren Sie uns unter info@tierimrecht.org oder unter der Telefonnummer 043 443 06 43. Weitere Informationen finden Sie unter www.tierimrecht.org.

 

Beitrag vom 24.11.2020
Christine Künzli

MLaw, stv. Geschäftsleiterin und Rechtsanwältin Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
© Sonja Ruckstuhl

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