Wie erkennt man seriöse Tierhändler?

Wegen der stetig steigenden Nachfrage nach Rassetieren ist der private Heimtiermarkt für Hunde auch ein Tummelfeld unseriöser Tierhändler und Züchterinnen geworden. Deshalb ist bei Anzeigen im Internet als auch in Zeitschriften, in denen Jungtiere zu verdächtig guten Konditionen angeboten werden, stets Vorsicht geboten

Auf der Suche nach einem Hund sehen sich Interessierte oft im Internet um, wo nebst seriösen Anbietern auch Vierbeiner von zweifelhafter Herkunft angeboten werden. Nicht selten jedoch erleben Interessenten und Interessentinnen nach dem Kauf eine böse Überraschung, zum Beispiel wenn der Hund krank, schlecht sozialisiert oder übermässig ängstlich ist. Solche Probleme können auftreten, wenn man ein Tier von unklarer Herkunft erwirbt oder es illegal – d.h. insbesondere ohne die notwendige Tollwutimpfung – in die Schweiz importiert wird.

Persönlicher Kontakt ist wichtig

Ausländische Hundewelpen sind meist billiger zu haben als solche aus Schweizer Zuchten. Gerade bei einer grossen Arten- und Rassenvielfalt der angebotenen Tiere oder einem niedrigen Verkaufspreis besteht der Verdacht, dass die Jungtiere aus tierschutzwidrigen Zuchten stammen oder illegal in die Schweiz importiert worden sind. Sogenannte Hinterhofhaltungen, bei denen Tiere unter erbärmlichen Bedingungen gehalten und die Jungtiere viel zu früh von ihren Eltern getrennt werden, sind leider keine Seltenheit.

Ein seriöser Züchter hingegen lädt die Interessenten normalerweise zu sich nach Hause ein, um zu zeigen, dass seine Tiere artgerecht gehalten werden und gut sozialisiert in einem liebevollen Umfeld aufwachsen dürfen. Umgekehrt möchte ein verantwortungsvoller Züchter aber auch wissen, ob der Interessent oder die Interessentin dem Welpen ein artgerechtes Umfeld bieten kann. Unter Umständen überprüft er sogar das neue Zuhause seiner Schützlinge. 

Vorgaben im Schweizer Tierschutzrecht

Die Hundezucht und Aufzucht ist bei uns durch das Tierschutzgesetz so geregelt, dass gesunde Hunde von ausgeglichenem Wesen gezüchtet werden. Wer Hunde öffentlich anbietet, z. B. auf Internetplattformen, Züchterwebseiten oder in Inseraten, muss seinen vollständigen Namen mit Adresse sowie das Herkunfts- und das Zuchtland des Hundes angeben (vgl. Art. 76a TSchV). Seit 2013 gilt in der Schweiz zudem ein Haustierhandelsverbot für Hunde. Das bedeutet, dass Hunde nicht mehr auf öffentlichen Plätzen zum Verkauf angeboten werden dürfen. Zudem sind bestimmte Vorgaben hinsichtlich Einfuhr und Transport zu beachten. 

Von Mitleidskäufen ist abzuraten

Solange die Nachfrage nach günstigen Hunden aus dem Ausland besteht, wird es kaum zu einer Veränderung der prekären Zucht- und Transportsituationen kommen. Auch dem gekauften Hund tut man nur bedingt etwas Gutes, denn nicht selten müssen illegal importierte Hunde wegen Tollwutverdacht oder Verhaltensproblemen eingeschläfert werden. Zudem ist zu beachten, dass sich der vermeintliche Schnäppchenkauf infolge wiederholter Tierarztbesuche schnell in ein sehr teures Unterfangen verwandeln kann.

Steht erst einmal der Entschluss fest, einem Tier ein liebevolles Zuhause geben zu wollen, sollte deshalb vielmehr der Gang in ein Tierheim in Betracht gezogen werden. Diese sind auch hierzulande voll mit Tieren aller Rassen und Grössen und jeden Alters, die sehnlichst auf ein neues Zuhause warten.

Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von den Experten:

Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht? Kontaktieren Sie uns unter info@tierimrecht.org oder unter der Telefonnummer 043 443 06 43. Weitere Informationen finden Sie unter www.tierimrecht.org

Beitrag vom 19.10.2019
Christine Künzli

MLaw, stv. Geschäftsleiterin und Rechtsanwältin Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
© Sonja Ruckstuhl

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