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Soll die Polizei bei Straftaten die Nationalität nennen?

Am 7. März 2021 stimmt das Zürcher Stimmvolk darüber ab, ob die Polizei die Öffentlichkeit immer über die Herkunft der tatverdächtigen Person informieren muss.


Dafür

SVP-Politikerin Barbara Steinemann

Barbara Steinemann
Juristin, Nationalrätin SVP Zürich und Mitglied des Initiativkomitees «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben»


Ist es nicht ein schweres Misstrauensvotum, wenn man der Bevölkerung anscheinend nicht zutraut, Nationalitäten von Tätern richtig einzuordnen? Es war eine dunkle Stunde für unsere Demokratie und das Vertrauen in den Bürger, als die rot-grüne Führung der Stadt Zürich beschloss, dass die Polizei Nationalitäten nur noch auf Anfrage hin mitteilen soll. Stärker vermochte die Stadt diesen Datenfluss nicht zu unterbinden, das Öffentlichkeitsprinzip geht als kantonales Recht vor.

Warum aber soll man das dem Leser, dem Zuhörer nicht mehr sagen dürfen? Das würde ja bedeuten, dass ein gesellschaftliches Problem gegenüber der Öffentlichkeit vertuscht werden soll. In unserer Gesellschaft sind die Empfänger von Informationen so erwachsen, dass sie sich nicht zu Vorverurteilungen und Pauschalisierungen, ja zu Ausländerfeindlichkeit und Rassenhass aufbringen lassen. 

Die Volksinitiative möchte zusätzlich die Benennung eines allfälligen Migrationshintergrundes. Damit ist ganz nüchtern in erster Linie ein Doppelpass gemeint. Ein solcher hat eine gewisse Bedeutung, obwohl es natürlich keine zwei Arten Schweizer gibt. Wenn Doppelbürgerschaften genannt werden, tritt zutage, wo Verbindungen zu einer anderen Migrationssphäre bestehen. In der Presse wird ein Migrationshintergrund bereits heute dann diskutiert, wenn er relevant ist.

Im Kanton Solothurn wurde diese Frage bereits 2012 entschieden. Dort hatte der Regierungsrat aus politischen Gründen der Polizei jahrelang verboten, Nationalitäten betreffend Täter zu nennen. Mit 70% Ja-Anteil schuf der Stimmbürger in dieser Sache an der Urne Transparenz.


Dagegen

SP-Politikerin Min Li Marti
© Barbara Sigg

Min Li Marti
Verlegerin, Journalistin, Nationalrätin SP Zürich und Mitglied der Sicherheitspolitischen Kommissionen SIK und der Kommissionen für Rechtsfragen RK


In der kriminologischen Forschung ist klar, welche Faktoren Kriminalität begünstigen: Alter und Geschlecht, sozioökonomischer Status und (mangelnde) Bildung. Keine Rolle – oder nur in Ausnahmefällen – spielt hingegen die Staatsangehörigkeit. Dennoch wird vor allem darüber geredet: In der Politik und in den Medien.

Kriminologieprofessor André Kuhn erklärt es so: Erwachsene, die grösser sind als 1,75 Meter, begehen mehr Verbrechen als kleinere Erwachsene. Der entscheidende Faktor ist hier aber nicht die Körpergrösse, sondern das Geschlecht. Verbrechen werden in der ersten Linie von jungen Männern begangen. Und die sind häufig grösser als 1,75 Meter. Auf die schiefe Bahn geraten auch eher Menschen aus schlechten sozialen Verhältnissen und mit schlechter Ausbildung. Und bei gewissen Staatsangehörigen gibt es mehr Vertreter dieser Risikogruppe. Kuhn sieht nur eine Ausnahme: Die Erfahrung von Bürgerkriegen kann eine traumatisierende und auch brutalisierende Wirkung haben.

Das Problem mit der nonchalanten Nennung von Nationalitäten ist nicht die Frage von Zensur oder Medienfreiheit. Sondern das Vorgaukeln von Relevanz und Erklärung, wenn damit in erster Linie Vorurteile bestätigt werden. Seht ihr, es waren Kosovo-Albaner! Oder seht: Es sind auch Schweizer kriminell! Gewisse SVP-Politiker wollen sogar bei Schweizern wissen, ob noch ein Migrationshintergrund vorhanden ist. Bis in wieviel Generationen man da Schweizer Vorfahren aufweisen muss, ist allerdings unklar. Das Ziel sollte sein, Verbrechen aufzuklären, zu erklären und im Idealfall zu verhindern. Die Nationalitätenmeldung liefert dazu keinen Beitrag.

Beitrag vom 17.12.2020