© Pro Senectute Schweiz

Vorsorgen für den Fall der Fälle

Die Vorsorgeregelung ist ein wichtiges, aber kaum beachtetes Thema. Eine repräsentative Befragung zeigt, dass der Informationsbedarf gross ist.

Das neue Erwachsenenschutzrecht und die damit verbundenen Inst- rumente sind bereits sieben Jahre alt. Die Möglichkeit, selbstbestimmt vorzusorgen, ist noch jung. Was ist mir wichtig im Falle einer Urteilsunfähigkeit? Wer soll sich um meine persönlichen, rechtlichen und finanzrelevanten Angelegenheiten kümmern? Was bedeutet für mich Lebensqualität und was soll bei medizinischen Entscheiden beachtet werden? Sich mit diesen Fragen auseinandersetzen, bietet die Möglichkeit, für den Fall der Fälle vorzusorgen und mit seinen Vertrauenspersonen den Dialog darüber zu führen.

In einer repräsentativen Befragung eruierte Pro Senectute zum zweiten Mal, wie bekannt diese Instrumente in der Bevölkerung sind. Vom 10. Februar bis 2. März 2020 befragte das Meinungsforschungsinstitut gfs Bern in der ganzen Schweiz 1208 volljährige Personen, 49 Prozent männlichen, 51 Prozent weiblichen Geschlechts. Überraschend ist, dass trotz einer breiten Medienberichterstattung und einer gesteigerten Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit die Bekanntheit sowohl der Patientenverfügung als auch des Vorsorgeauftrags nicht wesentlich gestiegen ist – weder bei den Seniorinnen und Senioren noch bei der restlichen erwachsenen Bevölkerung, die das Thema Vorsorge ebenso betrifft.

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