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Was tun bei Schädlingen?

Jedes Jahr werden in der Schweiz Millionen von sogenannten tierischen Schädlingen – wie insbesondere Mäuse, Wespen, Schaben oder Ameisen – systematisch bekämpft und getötet. Die dabei angewendeten Massnahmen sind aus Tierschutzsicht oftmals problematisch. 

Das Tierschutzgesetz schützt Tiere zwar vor ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden und Schäden und verbietet ihr qualvolles oder mutwilliges Töten. Dies gilt aber nur für Wirbeltiere; und selbst diese geniessen keinen eigentlichen Lebensschutz. Neben den tierschutzrechtlichen Vorschriften ist bei der Schädlingsbekämpfung aber auch der Artenschutz zu beachten, wonach geschützte Arten insbesondere beim Einsatz von Giftstoffen nicht gefährdet werden dürfen.

Fragwürdige Massnahmen

Obwohl ihre Schmerzfähigkeit unbestritten ist, werden beispielsweise zur Bekämpfung von Nagern Mittel eingesetzt, die problematisch und vor dem Hintergrund des Verbots des qualvollen oder mutwilligen Tötens von Tieren fragwürdig sind. Rattenköder und andere Giftpräparate führen dazu, dass die Tiere innerlich verbluten, und sind zudem auch für Hunde, Katzen und geschützte Tiere wie Igel oder Wildvögel gefährlich, wenn sie die Köder fressen.

Tierschutzwidrig sind auch unsachgemäss angewendete Mausefallen, in denen die Tiere nicht sofort getötet werden. Von Privat- oder Fachpersonen aufgestellte Fallen müssen regelmässig kontrolliert werden, um zu verhindern, dass Tiere, die sich beim Fang verletzt haben, stunden- oder sogar tagelange Qualen leiden müssen.

Fachwissen einholen

Selbst wenn sie vom Tierschutzgesetz nicht erfasst werden, zeigen viele wirbellose Tiere (insbesondere Insekten) erwiesenermassen sogenannte Meidereaktionen, die mit Schmerzäusserungen bei Wirbeltieren vergleichbar sind. Auch sie leiden daher, wenn sie erst nach langem Todeskampf verenden. Statt vermeintlich lästige Insekten mit chemischen Mitteln zu vernichten, sollten daher – sofern tatsächlich erforderlich – tierfreundlichere Methoden zur Schädlingsabwehr gewählt werden. Hinzu kommt, dass Insektengift noch lange in der Luft bleibt, wenn es in hoher Konzentration in der Wohnung angewendet wird und dadurch von Menschen und Heimtieren eingeatmet werden kann.

Vor der Verwendung der Chemikalien ist daher unbedingt eine fachmännische Beratung einzuholen. Wer eine Fachperson beizieht, kann nicht nur unnötiges Leiden der Tiere, sondern auch Verstösse gegen die Tierschutz- oder Artenschutzgesetzgebung vermeiden. Den besten Schutz vor ungebetenen Gästen bedeuten ohnehin vorbeugende Massnahmen wie Insektengitter vor den Fenstern, abgedichtete Schlupflöcher und gut verschlossene Vorratsdosen. 

Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – Rat von den Experten:

Haben Sie Fragen rund um das Tier im Recht? Kontaktieren Sie uns unter info@tierimrecht.org oder unter der Telefonnummer 043 443 06 43. Weitere Informationen finden Sie unter www.tierimrecht.org.

Beitrag vom 14.02.2020
Christine Künzli,

MLaw, stv. Geschäftsleiterin und Rechtsanwältin Stiftung für das Tier im Recht (TIR)

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