Solidarität von Alt und Jung

Beim Generationenvertrag geht es um die Sicherung der Altersvorsorge: Erwerbstätige zahlen ein in den AHV-Topf. Sonya Kuchen, Leiterin Fachbereiche bei Pro Senectute Schweiz, plädiert für eine Solidarität, die darüber hinausgeht.

Den Ausdruck Generationenvertrag höre ich immer wieder. Zwischen welchen Generationen besteht er? Was ist damit vertraglich geregelt? Die Finanzen? Oder eher moralische Verpflichtungen? Kann man diesen Vertrag einklagen, und inwieweit ist er verpflichtend?»

Mit dem Begriff «Generationenvertrag», so wie er in Politik und Öffentlichkeit verwendet wird, ist ausschliesslich die Finanzierung der Altersvorsorge durch die erwerbstätige Bevölkerung gemeint. Nach dem sogenannten Umlageverfahren zahlen die Arbeitnehmenden diese Beiträge in die AHV-Kasse. Daraus werden die Renten für die pensionierten Mitbürgerinnen und Mitbürger geschöpft. Der Generationenvertrag ist kein juristischer Vertrag und kann nicht eingeklagt werden.

Das Thema interessiert Sie?

Werden Sie Abonnent/in der Zeitlupe.

Neben den Print-Ausgaben der Zeitlupe erhalten Sie Zugang zu sämtlichen Online-Inhalten von zeitlupe.ch, können sich alle Magazin-Artikel mit Hördateien vorlesen lassen und erhalten Zugang zur Online-Community «Treffpunkt».

Zeitlupe abonnieren oder