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Gutschriften in der Rentenberechnung

Die Rente berechnet sich nicht nur aufgrund der Höhe des AHV-pflichtigen Einkommens. Es können auch noch weitere Elemente angerechnet werden, wie etwa Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften.

Ich wurde vor Kurzen pensioniert und habe nun meine erste Altersrente erhalten. Ich habe mit der Mindestrente gerechnet, da ich seit meiner Heirat nur in einem kleinen Pensum gearbeitet habe und mich mehrheitlich der Familie gewidmet habe. Nun habe ich mehr als die Mindestrente erhalten. Können Sie mir erklären, wie dies zustande kommt? Oder handelt es sich um ein Versehen?

 Die gute Nachricht vorweg: Es handelt sich hier nicht um ein Versehen. Die Rente berechnet sich unter anderem aufgrund der Höhe des AHV-pflichtigen Einkommens. Daneben können auch noch weitere Elemente angerechnet werden, wie beispielsweise Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften. Bei beiden Gutschriften handelt es sich um fiktive Einkommen für die Berechnung der Rente. Sie werden also nicht bar ausbezahlt, sondern werden bei der Berechnung einbezogen und können so den monatlichen Rentenbetrag erhöhen. Beide Gutschriften sollen geschmälerte Renten aufgrund von Erwerbseinbussen durch Kinderbetreuung oder der Betreuung von hilfsbedürftigen Verwandten entgegenwirken.

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