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Erhöhung der AHV-Beiträge per 1. Januar 2020

«Ich habe gelesen, dass die AHV-Beiträge per 2020 erhöht werden. Mein Mann und ich erhalten beide unsere Altersrenten, sind daneben aber noch erwerbstätig. Mein Mann arbeitet in einem kleinen Pensum bei seinem langjährigen Arbeitgeber, ich bin selbstständig mit meinem Salon. Nun möchten wir wissen, was die Erhöhung der Beiträge für uns bedeutet und ob es auch eine Änderung bei den Renten gibt.»

Es stimmt, dass sich per 1. Januar 2020 der AHV-Beitragssatz erhöht hat. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmende, Arbeitgeber, Selbstständig-Erwerbstätige wie auch Nicht-Erwerbstätige höhere Beiträge bezahlen müssen.

Weil in den kommenden Jahren die geburtenreichen Jahrgänge der Babyboomer das Rentenalter erreichen, steht die AHV vor höheren Ausgaben. Gleichzeitig treten auch viele Erwerbstätige und somit Beitragszahlerinnen und -zahler aus dem Erwerbsleben aus. Somit werden die Ausgaben grösser und die Einnahmen tendenziell kleiner, was zu einem Defizit in der Finanzierung der AHV führen würde. Aus diesen Gründen wurde die Erhöhung der AHV-Beitragssätze in der Vorlage der Steuerreform (STAF) angestrebt, womit die Finanzierung der AHV gesichert werden soll.

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