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Der Heimeintritt steht bevor

Wenn der Umzug in eine Altersinstitution bevorsteht, dann kommt in vielen Fällen die Sorge um die Finanzierung. Wer übernimmt all die Kosten?

Bis jetzt habe ich mit Unterstützung von Spitex, Nachbarn und meiner Tochter in einer Mietwohnung gelebt, nun muss ich ins nahe gelegene Alters- und Pflegeheim umziehen. Wer übernimmt welche Kosten?

Grundsätzlich gilt: Für alle Schweizerinnen und Schweizer sowie für alle, die seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz leben, sind ambulante wie auch stationäre Pflege und Betreuung gesichert. Niemand muss also Angst haben, im Alter wegen fehlender finanzieller Mittel auf die nötige Unterstützung verzichten zu müssen. Dabei werden die Kosten von verschiedenen Seiten getragen:

  • Krankenkasse
  • Private Mittel (Renten, Vermögen)
  • Öffentliche Hand (im Rahmen der Gesetzgebung über die Pflegefinanzierung)
  • Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigungen

2011 wurde die schweizweit gültige Pflegefinanzierung eingeführt. Sie vereinheitlichte die Abstufung des Pflegebedarfs und die Vergütung durch die obligatorische Krankenversicherung. Diese muss für die Finanzierung von ärztlich erbrachten oder angeordneten Leistungen aufkommen (exklusive Franchise und Selbstbehalt). Je nach Pflegestufe be-
zahlt sie zwischen CHF 9.– bis maximal CHF 108.– im Tag. Die Restfinanzierung der Pflegekosten übernimmt die öffentliche Hand im Rahmen der Pflegefinanzierung. Ein Selbstbehalt von maximal CHF 21.60 pro Tag muss aus privaten Mitteln beigesteuert wer-
den. Die Pflegefinanzierung brachte eine grosse Entlastung für viele Privathaushalte, mussten sie doch bis anhin die gesamten Restkosten selber übernehmen.

Mit den privaten Mitteln (Renten und allfälliges Vermögen) müssen die nicht medizinischen Leistungen (Zimmermiete, Essen, Radio- und Fernsehgebühren, anfallende Betreuungsleistungen) sowie weitere Auslagen des persönlichen Bedarfs bezahlt werden. Das sind allerdings Kosten, die im Wesentlichen auch beim Wohnen ausserhalb eines Heimes anfallen.Reichen die persönlichen Mittel nicht mehr aus, besteht Anrecht auf Ergänzungsleistungen (EL). Neben den monatlichen Beiträgen an die Heimkosten übernehmen die EL auch weitere Krankheitskosten (wie Zahnarztkosten oder Selbstbehalte der Krankenkasse). EL müssen beantragt werden – ebenso wie die Hilflosenentschädigungen, die sich am Ausmass der Hilflosigkeit bemessen. Um die finanzielle Situation genau abzuklären und eventuelle Ansprüche auf Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen zu beantragen, lohnt sich die individuelle Beratung bei Pro Senectute. Diese ist vertraulich und kostenlos.

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Beitrag vom 19.02.2019
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