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Seite 597 macht Pro Senectute auf kantonale und regionale Aktivitäten und Anlässe sowie auf das gesamte Dienstleistungsangebot aufmerksam.
Weiterarbeiten lohnt sich (ZL 1/2-2008)
Der Bundesrat tut etwas für arbeitswillige Seniorinnen und Senioren: Wer über das Pensionsalter hinaus berufstätig bleibt, kann weiterhin von den steuerlichen Vorteilen der Säule 3a profitieren.
Von Alfred Ernst*/Zeitlupe
Dank Medizin und besseren Lebensumständen werden die Leute immer älter. Und sie arbeiten vermehrt über das Pensionsalter hinaus (siehe Kasten). Dem veränderten Gesellschaftsbild trägt der Bundesrat nun in der finanziellen Vorsorge Rechnung. Er hat auf Anfang 2008 gewisse Vorschriften geändert.
Wer übers offizielle Pensionsalter hinaus erwerbstätig bleibt, muss sein in der Säule 3a angespartes Geld nicht mehr zwingend beim Erreichen des offiziellen Pensionsalters (64/65) beziehen. Sie oder er können es so lange steuerfrei stehen lassen, wie die Person einer bezahlten Arbeit nachgeht – längstens bis Alter 69 bei Frauen und 70 bei Männern.
Zudem können diese Erwerbstätigen – unabhängig, ob selbstständig oder angestellt – weiterhin in die gebundene Vorsorge einzahlen und von Vorzugskonditionen samt Steuervorteilen profitieren. Wer seine Säule 3a im Rahmen der bisher geltenden Regel schon bezogen hat, aber über das Pensionsalter hinaus arbeitet, kann jetzt wieder eine neue Vorsorgeeinrichtung eröffnen.
Damit schafft die Regierung einen weiteren Anreiz, das flexible Rentenalter nicht nur für eine vorgezogene Pension, sondern auch als Option auf ein verlängertes Erwerbsleben zu nutzen. In den überalterten Industrienationen zeigt der Trend tatsächlich hin
zu längeren Arbeitszeiten. Waren vor ein paar Jahren noch Frühpensionierungen das Gebot der Stunde, besinnt sich die Wirtschaft wegen der guten Konjunktur sowie der schwindenden jungen Arbeitnehmerschaft auf die grauen Panther. Erfahrung und Weisheit sind wieder gefragt. Dass Arbeit in der modernen Gesellschaft ausserdem immer weniger mit grosser Körperkraft, sondern immer mehr mit geistiger Energie zu tun hat, kommt dieser Entwicklung ebenfalls zugute.
Die Änderungen in der gebundenen Vorsorge erscheinen mit Blick auf erste und zweite Säule nur logisch. In der AHV war es schon bisher möglich, den Beginn der Rentenzahlungen nicht nur um ein oder zwei Jahre vorzuziehen, sondern eben auch um bis zu fünf Jahre nach hinten zu schieben. Vorbezüge werden mit lebenslänglichen Rentenkürzungen von 6,8 Prozent pro Jahr Vorbezug «bestraft». Nur Frauen der Jahrgänge 1944 bis 1947 profitieren zurzeit noch von einer Übergangsregel, die pro vorgezogenes Jahr eine Rentenkürzung um lediglich 3,4 Prozent vorsieht.
Andererseits gibt es auf aufgeschobenen Renten einen «Bonus» – je nach Aufschubszeit zwischen 5,2 und 31,5 Prozent auf der späteren jährlichen Rente. Er gilt ebenfalls lebenslänglich. Den kleinstmöglichen Zuschlag von 5,2 Prozent erhält, wer seine AHV-Altersrente um genau 12 Monate nach hinten schiebt. Die Aufschubszeit kann auch angebrochene Jahre betragen und ist damit sehr flexibel. Mit einer um 31,5 Prozent erhöhten Rente wird der längstmögliche Aufschub um volle fünf Jahre honoriert.
Die zweite Säule kennt im Gesetz ebenfalls eine maximale Aufschubszeit von fünf Jahren – es gilt das jeweilige Pensionskassenreglement. Mit der nun in der dritten Säule angepassten Alimentierungs- und Bezugsfrist funktionieren die drei Säulen synchron. Dies erlaubt den Betroffenen, die für sie individuell beste Lösung zu treffen, was zu begrüssen ist.
In der Werbung taucht die Säule 3a in der Regel im Herbst auf, weil im Folgejahr nur ein Steuerabzug gemacht werden kann, wenn das Geld vor dem 31. Dezember auf dem Vorsorgekonto eingetroffen ist. Natürlich darf das ganze Jahr über einbezahlt werden. Wer früh im Jahr überweist, profitiert gar doppelt, denn das Geld wird länger zum Vorzugssatz verzinst und wirft langfristig mehr ab. Das verstärkt den sonst schon hilfreichen Zinseszinseffekt.
In der Schweiz wird später pensioniert
Die Schweizer Senioren zählen in der OECD zu den fleissigsten. Das belegen Zahlen aus Studien von Avenir Suisse und der Zürcher Kantonalbank. Demnach arbeiten hiesige Arbeitskräfte im Schnitt bis Alter 66 und damit über das ordentliche Rentenalter hinaus. In dieser Disziplin werden die Eidgenossen nur noch von den Japanern und den Isländern übertrumpft, die ebenfalls länger im Job bleiben als offiziell verlangt. Obwohl die Japaner bereits mit 60 in Pension gehen können, liegt das tatsächliche Rücktrittsalter im Land der aufgehenden Sonne bei fast 70 Jahren.
In den anderen von der OECD beobachteten Staaten liegt das effektive Rücktrittsalter unter dem offiziellen Pensionsalter. In Irland, Neuseeland und den USA sind die Abweichungen mit der um etwa ein Jahr vorbezogenen Pensionierung relativ gering.
Mit durchschnittlich 59 Jahren sehr früh verabschieden sich dagegen Belgier und Österreicher in den Ruhestand, obwohl das offizielle Rentenalter auch dort bei 65 Jahren liegt.
*Alfred Ernst ist Mitglied der Geschäftsleitung der unabhängigen Vermögensverwaltungsgesellschaft Salmann Investment Management in Zürich. Nach verschiedenen Stationen im Bankgeschäft arbeitete er viele Jahre im In- und Ausland als Redaktor von Finanz und Wirtschaft und Cash. Danach war er während zehn Jahren als selbtstständiger Finanzberater und Kolumnist tätig. Alfred Ernst besitzt eidgenössische Diplome als Finanzanalytiker und Vermögensverwalter wie auch als Finanz- und Anlage-Experte. Von 2002 bis 2008 hat er in der Zeitlupe Fragen ums Geld erörtert.
